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Gas weg Kindergarten – Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h

Das 80km/h-Schild mit dem Zusatz „Gas weg–Kindergarten“ an der Wolfshäuser Straße (K59) im Ortsteil Roth – Blickrichtung von der B3 kommend in Richtung Ortseingang Roth – mutet an dieser Stelle an wie ein Schildbürgerstreich. Der Ortsbeirat Roth hat im Jahr 2024 die Gemeinde schriftlich aufgefordert an dieser Stelle für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h zu sorgen. Begründung: seit September 2024 befindet sich dort in der Raiffeisenstraße der neue Kindergarten „Hügelhüpfer“. Die Raiffeisenstraße mündet hinter dem 80km/h-Schild in die Wolfshäuser Straße ein. Zahlreiche weitere Interventionen sowohl bei der Gemeinde als auch beim Kreis haben bislang nicht zur geforderten Geschwindigkeitsbegrenzung geführt. Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises begründet ihre Ablehnung damit, dass es sich um einen Außenbereich handelt und es auf der Seite Richtung Ortseingang Roth keinen Fußweg gibt!

Auf der gegenüberliegenden Seite der Wolfshäuser Straße also Richtung Ortsausgang und B3 gibt es schon lange eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50km/h, obwohl es sich auch hier um einen „Außenbereich“ handelt.

In der Kurve der K42 bei Argenstein in Höhe der Gaststätte „Ochsenburg“ gibt es seit langem eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50km/h auf beiden Seiten der Fahrbahn, obwohl sich diese Stelle ebenfalls im Außenbereich befindet. Begründet wird das von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises mit dem Radverkehr, der vom Parkplatz der Zeiteninsel kommend in Richtung Argenstein auf die K42 mündet.